Statuten
"Verein Freunde der Seifensammlung Vasco Hebel"
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1. Name und Sitz
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Art. 1
Unter dem Namen „Freunde der Seifensammlung Vasco Hebel“ besteht ein
Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit
Sitz in St.Gallen.
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2. Zweck
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Art. 2
Der Verein bezweckt:
1. die Erhaltung und öffentliche Zugänglichkeit der Seifensammlung Vasco Hebel
2. den weiteren Ausbau der Sammlung durch Ankäufe sowie durch Entgegennahme
von Schenkungen und Legaten. Die erworbenen Objekte werden der Seifensammlung
als Schenkung überlassen.
3. das Einrichten eines Museums, sowie deren Unterhalt
4. die Veranstaltung von Führungen für die Mitglieder
5. die Förderung des öffentlichen Interesses an dieser Sammlung
6. die Beschaffung von Mitteln für diese Zwecke
Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele und ist nicht gewinnorientiert.
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3. Mitgliedschaft
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Art. 3
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.
2. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.
3. Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung auf
Ende des Kalenderjahres erfolgen.
4. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben, die jährlich von
der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.
5. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen;
die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
6. Die Mitglieder werden ermuntert, dem Verein Schenkungen und Legate
zukommen zu lassen.
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4. Organe
Art. 4
Die Organe des Vereins sind:
1. Mitgliederversammlung
2. Vorstand
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5. Mitgliederversammlung
Art. 5
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich innerhalb der ersten
6 Monate des Kalenderjahres durchzuführen. Sie wählt das Präsidium und den
Vorstand, nimmt Jahresbericht und Jahresrechnung ab, genehmigt das Budget
und erteilt dem Vorstand die Entlastung.
Der Mitgliederversammlung obliegen alle Entscheidungen, die nicht an
den Vorstand delegiert werden.
Ausserordentliche Mitgliederversammlunge können auf Verlangen des Vorstandes
bzw. auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
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6. Wahlen und Abstimmungen
Art. 6
Der Präsident bzw. die Präsidentin oder ein anderes Mitglied des Vorstandes
leitet die Vereinsversammlung; es wird ein Protokoll geführt.Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder. Der / die Vorsitzende gibt
bei gleicher Stimmenzahl den Stichentscheid. Statutenänderungen sowie die Auflösung
des Vereins können nur mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
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7. Vorstand
Art. 7
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer
des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.Der Vorstand legt die Zeichnungsbefugnis fest. Er führt die Geschäfte des Vereins und stellt entsprechende
Anträge an die Mitgliederversammlung. Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten bzw. der Präsidentin oder auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstandes. Der Präsident bzw. die Präsidentin hat den Stichentscheid.
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In die Kompetenz des Vorstandes fallen insbesondere:
• Aufnahme und Antrag auf Ausschluss von Mitgliedern
• Beschaffung von Mitteln, Annahme von Schenkungen und Spenden
• Erwerb von Sammelobjekten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins
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8. Schlussbestimmungen
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Art. 8
Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen dem Seifenmuseum
St.Gallen zu Händen von Vasco Hebel übergeben.
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9. Inkrafttreten
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Art. 9
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 1. Januar 2015
angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.