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Statuten

"Verein Freunde der Seifensammlung Vasco Hebel"

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1.  Name und Sitz

​

       Art. 1

       Unter dem Namen „Freunde der Seifensammlung Vasco Hebel“ besteht ein

       Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit

       Sitz in St.Gallen.

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2.  Zweck

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       Art. 2

       Der Verein bezweckt:

       1. die Erhaltung und öffentliche Zugänglichkeit der Seifensammlung Vasco Hebel

       2. den weiteren Ausbau der Sammlung durch Ankäufe sowie durch Entgegennahme

           von Schenkungen und Legaten. Die erworbenen Objekte werden der Seifensammlung

           als Schenkung überlassen.

       3. das Einrichten eines Museums, sowie deren Unterhalt

       4. die Veranstaltung von Führungen für die Mitglieder

       5. die Förderung des öffentlichen Interesses an dieser Sammlung

       6. die Beschaffung von Mitteln für diese Zwecke

 

       Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Ziele und ist nicht gewinnorientiert. 

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3.  Mitgliedschaft

​

      Art. 3

       1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.

       2. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.

       3. Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung auf 

           Ende des Kalenderjahres erfolgen.

       4. Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben, die jährlich von

           der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.

       5. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen;

           die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

       6. Die Mitglieder werden ermuntert, dem Verein Schenkungen und Legate 

           zukommen zu lassen.

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4.  Organe

 

              Art. 4

       Die Organe des Vereins sind:

       1. Mitgliederversammlung

       2. Vorstand

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5.  Mitgliederversammlung

 

              Art. 5   

       Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich innerhalb der ersten

       6 Monate des Kalenderjahres durchzuführen. Sie wählt das Präsidium und den

       Vorstand, nimmt Jahresbericht und Jahresrechnung ab, genehmigt das Budget

       und erteilt dem Vorstand die Entlastung.

       Der Mitgliederversammlung obliegen alle Entscheidungen, die nicht an

       den Vorstand  delegiert werden.

       Ausserordentliche Mitgliederversammlunge können auf Verlangen des Vorstandes

       bzw. auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.

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6.  Wahlen und Abstimmungen

 

              Art. 6

       Der Präsident bzw. die Präsidentin oder ein anderes Mitglied des Vorstandes

       leitet die Vereinsversammlung; es wird ein Protokoll geführt.Wahlen und Abstimmungen                  erfolgen mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder. Der / die Vorsitzende gibt

       bei gleicher Stimmenzahl den Stichentscheid. Statutenänderungen sowie die Auflösung

       des Vereins können nur mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen                 Stimmen beschlossen werden.

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7.  Vorstand

 

              Art. 7

       Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer

       des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.Der Vorstand legt die                                Zeichnungsbefugnis fest. Er führt die Geschäfte des Vereins und stellt entsprechende

       Anträge an die Mitgliederversammlung. Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des                  Präsidenten bzw. der Präsidentin oder auf Verlangen von mindestens zwei Mitgliedern des                Vorstandes. Der Präsident bzw. die Präsidentin hat den Stichentscheid.

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       In die Kompetenz des Vorstandes fallen insbesondere:

       •   Aufnahme und Antrag auf Ausschluss von Mitgliedern

       •   Beschaffung von Mitteln, Annahme von Schenkungen und Spenden 

       •   Erwerb von Sammelobjekten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins 

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8.  Schlussbestimmungen

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     Art. 8

      Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen dem Seifenmuseum

      St.Gallen zu Händen von Vasco Hebel übergeben.     

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9.  Inkrafttreten

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     Art. 9

     Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 1. Januar 2015

      angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

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